Wir vertreten unsere inländischen und internationalen Kunden in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Im Kollektivarbeitsrecht berät KMO Unternehmen insbesondere bei Restrukturierungs- und Rationalisierungsaufgaben (z.B. Personalabbau, Outsourcing) sowie im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen (Unternehmenskäufe, Umwandlungen etc.). Wir begleiten unsere Mandanten vom Planungsstadium bis hin zur Umsetzung des Projekts. Ein besonderer Schwerpunkt von KMO liegt hierbei auf den Verhandlungen mit dem Betriebsrat (z.B. Betriebsvereinbarung, Sozialplan und Interessenausgleich).
Im Bereich des Individualarbeitsrechts verfügen wir über eine hohe Kompetenz vor allem bei arbeitsrechtlichen Fragen betreffend Vorstände, Geschäftsführer und Managementebene. Neben der Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen berät und vertritt KMO Unternehmen und Führungskräfte in Kündigungsverfahren sowie bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
